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Ärzte-Zeitung / Beilage WirtschaftsTipp:

Auch Ärzte können viele Fördermöglichkeiten nutzen 

"Im Einkauf wird das Geld verdient" - so lautet eine alte Kaufmannsweisheit. Das gilt auch bei der Beschaffung finanzieller Mittel: Jeder eingesparte Euro an Zinsen erhöht den Gewinn, ohne dass dafür zusätzlicher Umsatz erwirtschaftet werden muss. Daher lohnt es sich für Sie als Arzt, bei der Finanzierung Ihrer Vorhaben zu prüfen, ob es vergünstigte Kredite öffentlicher Banken oder sogar Zuschüsse gibt. Zwar sind staatliche Fördermittel in erster Linie für Gewerbetreibende vorgesehen, doch viele Förderprogramme sind auch für Freiberufler und somit auch für Ärzte zugänglich.

Existenzgründung 

Bei der Praxisgründung ist das finanzielle Risiko besonders hoch, weil große Investitionen geleistet werden müssen, auch wenn noch kein Umsatz vorhanden ist. In dieser Phase sollten Sie darauf achten, auch mit Hilfe staatlicher Fördermittel Ihre Finanzierung so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Wenn Ihre Finanzierungssumme den Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigt, kann als Kredit das "StartGeld" der staatlichen Förderbank KfW in Frage kommen. Vorteilhaft ist hierbei der kalkulierbare zehnjährige Festzins, der Ihnen dennoch jederzeit außerplanmäßige Sondertilgungen ermöglicht, ohne dass dafür eine Strafgebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Außerdem übernimmt die KfW 80 Prozent des Kreditrisikos. 

Dies können Sie gegenüber Ihrer Hausbank als Argument nutzen, wenn es beispielsweise um die Einräumung eines angemessenen Dispokredites auf dem Girokonto geht - immerhin hat beim StartGeld die Hausbank ihr Schäfchen praktisch im Trockenen. Für größere Praxisgründungen steht Ärzten die KfW-Programme "Unternehmerkapital"offen. Interessant an diesem Kreditprogramm ist, dass keine Sicherheiten in Form von Abtretungen oder Grundschulden gefordert werden und dass es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt. Das bedeutet, dass die KfW im Fall der Zahlungsunfähigkeit hinter den anderen Gläubigern zurücksteht - und für die Banken, die den Rest der Finanzierung übernehmen, hat das Unternehmerkapital damit fast den gleichen Stellenwert wie Eigenkapital. 

Weitere Kreditprogramme 

Wenn die Praxisgründung schon einige Zeit zurückliegt, lässt sich mit der entsprechenden Variante des "Unternehmerkapitals" auch dann eine größere Investition mitfinanzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gründung maximal fünf Jahre zuvor erfolgte. Darüber hinaus bietet die KfW den "Unternehmerkredit" als flexiblen Kredit für Finanzierungen in der Gründungsphase oder auch später an. 

Für Investitionen in strukturschwachen Gebieten gibt es wiederum ein besonderes Förderkreditprogramm, bei dem die Zinsen aus dem ERP-Sondervermögen - das sind die heute noch verfügbaren Mittel des einstigen Marshall-Plans - subventiniert werden. Es handelt sich hierbei um das ERP-Regionalförderprogramm, das ebenfalls von der KfW angeboten wird. Die förderfähigen Regionen befinden sich zumeist im Osten und im Norden Deutschlands, die dazugehörige Fördergebietskarte können Sie beim Bundeswirtschaftsministerium (www.bmwi.de) herunterladen, wenn Sie den Navigationspunkten Wirtschaft / Wirtschaftspolitik / Regionalpolitik / Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur folgen. 

Bürgschaften und Zuschüsse 

Neben zinsgünstigen Krediten gibt es auch die Möglichkeit, mit einer Bankbürgschaft seine Bonität zu verbessern oder Zuschüsse einzustreichen. Anlaufstelle für Bürgschaften sind die jeweils auf Bundeslandebene tätigen Bürgschaftsbanken, deren Adressen Sie im Internet auf dem Auftritt des Bundesverbandes unter www.vdb-info.de abfragen können. Bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie keinen Kredit, sondern eine Bürgschaft, mit der Sie wiederum den Kredit bei Ihrer Hausbank besichern und somit Zinsen sparen können. Je nach Bundesland gibt es Unterscheide bei den Bürgschaftsprogrammen, für Freiberufler kommen sie in erster Linie bei der Existenzgründung zum Einsatz. 

Wenn Sie die Leistung einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Praxis weniger als drei Jahre existiert und einen Jahresumsatz von 1,28 Millionen Euro im letzten Geschäftsjahr nicht überschritten hat. Außerdem müssen in der Beratung Schwachstellen der Praxis gründlich analysiert worden sein und entsprechende Handlungsanweisungen erteilt werden. Bei Antragstellung spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung übernimmt das BAFA 40 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro. 

Energiesparen 

Angesichts knapper und teurer werdender Ressourcen ist das Energiesparen sowohl für die Arztpraxis wie auch in der Fördermittelabteilung der KfW ein Mega-Thema. Wenn es um Investitionen in Ihre Praxisräume geht, sollten Sie jedoch beachten, dass dabei andere Förderprogramme zum Tragen kommen als diejenigen, die für Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden relevant sind. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm der KfW, über das eine breite Palette an Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen von Unternehmen und Freiberuflern zinsgünstig finanziert werden kann. Diesen Kredit können Sie beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wärmedämmung Ihrer Praxis auf den aktuellen Stand der Technik bringen, Ihre Heizungsanlage modernisieren oder eine Erdwärmepume installieren.

Thomas Hammer, Telefon 07041.862866

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